Das Wahlbüro finden Sie im Rathaus, Zimmer 101 bis 104
Martin-Luther-Str. 12, 49205 Hasbergen
Tel.: 05405/502101-104
Fax: 05405/50266
E-Mail: pracht@gemeinde-hasbergen.de
Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Wahlbüro geöffnet:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 19.00 Uhr
Freitag, den 22.09.2017 08.00 – 18.00 Uhr
Wie funktioniert die Briefwahl?
Das lesen Sie hier:
Zweimal eine Stimme
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 18 Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben
oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. - nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können seit der Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen.
Demzufolge sind Deutsche die am Wahltag im Ausland leben, wahlberechtigt,
- sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wahlbenachrichtigung
Briefwahl
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, für den gibt es natürlich auch bei der Bundestagswahl 2017 die Möglichkeit der Briefwahl.
Wie erhalten Sie die Briefwahlunterlagen?
- Sie kommen zu den oben angegebenen Öffnungszeiten persönlich in das Wahlbüro.
Wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Ausweis und die Wahlberechtigungskarte (sofern bereits vorhanden) vorlegen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Diese können Sie dann entweder zu Hause ausfüllen
oder Sie wählen in der vorgesehenen Wahlkabine im Rathaus. - Sie beantragen die Briefwahlunterlagen schriftlich. Hierzu füllen Sie die Rückseite der
Wahlbenachrichtigungskarte (sofern bereits vorhanden) vollständig aus und geben die von Ihnen unterschriebene Karte im Wahlbüro ab. Oder aber Sie senden die Karte im frankierten Umschlag dem
Wahlbüro zu. Alternativ kann auch dasverwendet werden.
- Sie beantragen ab dem 14.08.2017 Briefwahlunterlagen online über die Homepage der Gemeinde Hasbergen.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail, oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist unzulässig.
Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die
oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.
Ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Mitte August, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 21. September 2017) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.
Der Wahlbrief ist nicht freizumachen.
Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Wahlsonntag
Für den Wahlsonntag gilt, dass nur in dem Wahlraum gewählt werden kann, der auf der Benachrichtigungskarte angegeben ist – und zwar von 08:00 bis 18:00 Uhr.